Gerade im Bereich des Unterhaltsrechts gilt es, mit besonderer Sorgfalt vorzugehen, um zu vermeiden, dass Sie - als Unterhaltsberechtigter - zu wenig Unterhalt erhalten bzw. Sie - als Unterhaltsverpflichteter - zu viel zahlen. Wir bieten Ihnen hierbei eine auf Sie zugeschnittene Beratung, die sicherstellen soll, dass wir die optimale Lösung für Sie finden.
Beispielhaft sind hier einige der Bereiche aufgeführt, in denen wir gerne für Sie tätig werden:
- Ehegattenunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Familienunterhalt
- Ausbildungsunterhalt
- Aufstockungsunterhalt
- Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
- Kindesunterhalt für volljährige Kinder
- Unterhaltsvorschuss
- Mehrbedarf
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2011), der in den meisten unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle zukommt, steht Ihnen durch einen Klick auf den Link zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei, daß der Tabelle keine Gesetzeskraft zukommt. Sie soll Ihnen lediglich eine Richtlinie an die Hand geben, die Ihnen eine erste Einschätzung ermöglicht.
Wichtiger Hinweis für Unterhaltsberechtigte:Beachten Sie, daß Unterhaltsrückstände nur unter besonderen - leider oftmals schwierig zu beweisenden - Voraussetzungen gefordert werden können. Zögern Sie daher nicht, sich frühzeitig umfassend zu informieren! Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie weniger Unterhalt bekommen, als Ihnen eigentlich zusteht.