Wenn Sie ein Anhörungsschreiben oder einen Bußgeldbescheid bezüglich einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Abstands-, Rotlicht- oder Handyverstoßes erhalten haben, Sie aber auf Ihr Auto angewiesen sind, melden Sie sich bei mir.
Akzeptieren Sie den Bußgeldbescheid nicht ohne eine anwaltliche Überprüfung!
Beachten Sie bitte, dass der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheides eingelegt werden muss.
Sollte kein Einspruch eingelegt werden, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, selbst wenn er zu Unrecht ergangen ist.