Bußgeldrecht
Anwalt für Bußgeldrecht in Bentwisch und Rostock
Senden Sie Ihren Bußgeldbescheid bei mir zur Prüfung ein!
Ich bewerte die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und die Möglichkeiten zur Abwehr eines Fahrverbots. Als erfahrener Anwalt für Bußgeldrecht in Bentwisch und Rostock optimiere ich Ihre Erfolgsaussichten beträchtlich.
Verteidigung im Bußgeldrecht
Ein Bußgeldbescheid sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Bußgeldtatbestände finden sich u. a. in der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und § 24 StVG; sie reichen von vergleichsweise geringen Geldbußen bis hin zu empfindlichen Sanktionen mit Fahrverbot.
Im Falle eines drohenden Fahrverbots, bei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg oder bei erheblichen Geldbußen ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll. Ich vertrete Mandanten als Anwalt für Bußgeldrecht in Bentwisch und Rostock außergerichtlich sowie vor dem Amtsgericht. Zu meinen Leistungen zählen dabei vor allem:
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Prüfung von Bußgeldbescheiden auf formelle und inhaltliche Mängel -
Einspruch gegen Bußgeldbescheide innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist -
Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen auf Messfehler und Einhaltung der Messverfahren -
Verteidigung bei Rotlicht- und Abstandsverstößen -
Abwehr oder Reduzierung eines drohenden Fahrverbots (z. B. durch Hinwirken auf eine erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot) -
Beratung zu Punkten im Fahreignungsregister und den Folgen eines bestimmten Punktestands -
Verteidigung bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten (insbesondere für Berufskraftfahrer) -
Beratung zu den Auswirkungen eines Bußgeldverfahrens auf die Fahrerlaubnis (einschließlich drohender Entziehung) -
Vertretung bei Verstößen wegen Handy-Nutzung am Steuer oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten nach der StVO -
Vertretung im gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht nach Einspruch
Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen
Ich prüfe den Bußgeldbescheid, die Messunterlagen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Nicht selten ergeben sich aus Messfehlern, formellen Mängeln oder unzureichender Beweisgrundlage aussichtsreiche Ansatzpunkte zu Ihrer Verteidigung.
Bei alledem gilt stets: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Andernfalls wird der Bescheid bestandskräftig.
Bei alledem gilt stets: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Andernfalls wird der Bescheid bestandskräftig.
Fahrverbot, Punkte und Messfehler
Das Ziel ist – je nach Sachlage – die Einstellung des Verfahrens, die Reduzierung der Sanktion oder die Abwendung eines Fahrverbots. Mitunter ist es realistisch, dass das Gericht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Verhängung eines Fahrverbots absieht. Dies ist z. B. dann realistisch, wenn im Gegenzug eine höhere Geldbuße in Kauf genommen wird.
Vor allem für Berufskraftfahrer, Pendler und weitere Mandanten mit beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein kann das Verfahren erhebliche praktische Folgen haben, sodass es sich anbietet, mich als Anwalt für Bußgeldrecht in Bentwisch bei Rostock hinzuzuziehen.
Vor allem für Berufskraftfahrer, Pendler und weitere Mandanten mit beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein kann das Verfahren erhebliche praktische Folgen haben, sodass es sich anbietet, mich als Anwalt für Bußgeldrecht in Bentwisch bei Rostock hinzuzuziehen.