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Strafrecht

Strafverteidiger in Bentwisch und Rostock

Strafrecht ist zeitkritisch. Nehmen Sie bei einem strafrechtlichen Vorwurf, als Opfer einer Straftat oder bei einer Vorladung als Zeuge schnellstmöglich Kontakt zu mir auf! Als Strafverteidiger in Bentwisch und Rostock prüfe ich Ihre Situation, beantrage Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.

Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Haupt­verhandlung

Das Strafrecht ist ein Rechtsgebiet mit verschiedensten Konflikten und dadurch ein sehr weites Aufgabengebiet eines Rechtsanwalts. Dabei geht es nicht immer nur um Strafbarkeit oder um Freispruch, sondern auch um das Strafverfahren und dessen Ablauf an sich. Der Strafprozess wird zumeist durch ein Hauptverfahren beendet. Die Hauptverhandlung ist dabei der wesentliche Bestandteil und schließt mit einem Strafurteil, nämlich einer Verurteilung oder einem Freispruch, den Strafprozess zunächst ab. Danach ist als weiteres Rechtsmittel eine Berufung oder Revision möglich.

Ich übernehme die Strafverteidigung in Bentwisch, Rostock und der Umgebung z. B. bei Ermittlungsverfahren, Vorladungen durch die Polizei, Hausdurchsuchungen, Strafbefehlen und gerichtlichen Strafverfahren. Des Weiteren bin ich Ansprechpartner für Opfer von Straftaten und für Zeugen.

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    Haben Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?
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    Hat die Polizei Sie als Beschuldigten vorgeladen?
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    Sind Sie oder ein Angehöriger verhaftet worden?
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    Durchsucht die Polizei Ihre Wohnung?
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    Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet?
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    Ist Ihr Eigentum eingezogen oder beschlagnahmt worden?
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    Sind Sie Opfer einer Straftat geworden?
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    Sind Sie als Zeuge vorgeladen und wünschen anwaltlichen Beistand?
In diesen und weiteren Anliegen bin ich als versierter und erfahrener Strafverteidiger in Bentwisch bei Rostock die richtige Anlaufstelle. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, um sich rechtlich akkurat betreuen zu lassen!

Vorladung, Aussageverhalten und Akteneinsicht

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Für Strafverteidiger ist zunächst die Akteneinsicht als Mittel der richtigen Verteidigungsstrategie relevant. Ich prüfe den Tatvorwurf, beantrage Akteneinsicht und entwickle auf dieser Grundlage eine sachgerechte Verteidigungsstrategie.

Auch bei Vertretung des Opfers/Geschädigten ist die Akteneinsicht der erste Schritt für eine erfolgreiche Durchsetzung der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. In den Strafakten befinden sich sämtliche die Strafsache betreffenden Unterlagen – von der Strafanzeige bis hin zu Zeugenaussagen oder Auskünften.

Um zu wissen, welche Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung bestehen, sollte dringend ein Anwalt mit Schwerpunkt auf Strafrecht aufgesucht werden; eine vorherige Einlassung oder gar Aussage sollte aus taktischen Gründen vermieden werden. Das Recht, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern, steht Ihnen nach § 136 StPO gesetzlich zu. Ebenso haben Sie das Recht zur Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt. Da dieses Recht besteht, erwächst durch die Weigerung, sich zu den Vorwürfen zu äußern, auch kein Nachteil für Sie.

Ermittlungsbehörden für die Verfolgung von Straftaten sind in Deutschland die Polizei sowie die Staatsanwaltschaften. Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf von einer dieser Behörden konfrontiert ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Im Strafrecht können bereits die ersten Schritte entscheidend sein.

Hausdurchsuchung, Strafbefehl und Pflichtverteidigung

Ich vertrete Beschuldigte u. a. bei Vorwürfen aus den Bereichen Körperverletzung, Betrug, Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht. Auch bei sonstigen rechtlichen Delikten unterstütze ich Sie als Strafverteidiger.

Im Falle eines Strafbefehls prüfe ich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertrete im weiteren Verfahren. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, unterstütze ich außerdem im Bereich der Pflichtverteidigung.

Frühes Handeln im Strafrecht ist elementar

Im Strafrecht ist die Zeit ein wesentlicher Faktor. Wer frühzeitig reagiert, kann sich Verteidigungsmöglichkeiten sichern und unnötige Belastungen vermeiden. Ich arbeite den Sachverhalt strukturiert auf und richte Ihre Verteidigung an den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten aus.

Unüberlegte Einlassungen gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden können die Verteidigung erheblich erschweren. Deshalb ist eine frühzeitige Abstimmung über das Aussageverhalten geboten, wobei ich Sie als erfahrener Strafverteidiger aus Rostock unterstütze.

Jetzt strafrechtliche Verteidigung anfragen!

Wenn Sie einen Strafverteidiger in Bentwisch oder Rostock benötigen, ist eine schnelle Kontaktaufnahme angezeigt. Ich stelle mich hierzu in Ihren Dienst und setze mich nach bestem Wissen und Gewissen für Sie ein.

Auch Opfer von Straftaten und Zeugen sind bei mir an der richtigen Adresse. Bedenken Sie diesbezüglich bitte: Zeugen sind verpflichtet, auszusagen, sofern das Gericht oder die Staatsanwaltschaft diese vernehmen möchte. In solchen Fällen ist es im Vorhinein immer eine kluge Entscheidung, sich von einem Anwalt einweisen zu lassen.

Strafverteidiger in Bentwisch und Rostock:
Häufig gestellte Fragen

Sollte man nach einer polizeilichen Vorladung sofort reagieren?
Auf jeden Fall! Vor jeder Einlassung sollte die Sachlage schnellstmöglich geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Unterstütze ich bei Strafbefehlen?
Natürlich. Ich unterziehe Strafbefehle und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einer gründlichen Prüfung.
Vertrete ich bereits im Ermittlungsverfahren?
Allem voran im Ermittlungsverfahren werden häufig die entscheidenden Weichen gestellt, sodass ich Mandanten schon in diesem frühen Stadium der Strafverteidigung unterstütze.
Wie betreue ich Opfer von Straftaten?

Falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind, übernehme ich für Sie u. a. die folgenden Aufgaben:

  • Strafanzeige/Strafantrag
  • Klageerzwingung
  • Privatklage
  • Nebenklage
  • Täter-Opfer-Ausgleich

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Weißen Rings.

Ich kontrolliere, ob Ihnen wegen der Straftat zivilrechtliche Ersatzansprüche zustehen, wie z. B. auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Hierfür sind in der Regel die Zivilgerichte zuständig. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können diese Ansprüche auch in einem Strafverfahren geltend gemacht werden (sog. Adhäsionsverfahren).

Wenn Sie bedürftig sind, kann sowohl für die Nebenklage als auch für die zivilgerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen eine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um diesbezüglich Näheres zu erfahren!