Strafrecht
Strafverteidiger in Bentwisch und Rostock
Strafrecht ist zeitkritisch. Nehmen Sie bei einem strafrechtlichen Vorwurf, als Opfer einer Straftat oder bei einer Vorladung als Zeuge schnellstmöglich Kontakt zu mir auf! Als Strafverteidiger in Bentwisch und Rostock prüfe ich Ihre Situation, beantrage Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.
Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
Das Strafrecht ist ein Rechtsgebiet mit verschiedensten Konflikten und dadurch ein sehr weites Aufgabengebiet eines Rechtsanwalts. Dabei geht es nicht immer nur um Strafbarkeit oder um Freispruch, sondern auch um das Strafverfahren und dessen Ablauf an sich. Der Strafprozess wird zumeist durch ein Hauptverfahren beendet. Die Hauptverhandlung ist dabei der wesentliche Bestandteil und schließt mit einem Strafurteil, nämlich einer Verurteilung oder einem Freispruch, den Strafprozess zunächst ab. Danach ist als weiteres Rechtsmittel eine Berufung oder Revision möglich.
Ich übernehme die Strafverteidigung in Bentwisch, Rostock und der Umgebung z. B. bei Ermittlungsverfahren, Vorladungen durch die Polizei, Hausdurchsuchungen, Strafbefehlen und gerichtlichen Strafverfahren. Des Weiteren bin ich Ansprechpartner für Opfer von Straftaten und für Zeugen.
-
Haben Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? -
Hat die Polizei Sie als Beschuldigten vorgeladen? -
Sind Sie oder ein Angehöriger verhaftet worden? -
Durchsucht die Polizei Ihre Wohnung? -
Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet? -
Ist Ihr Eigentum eingezogen oder beschlagnahmt worden? -
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? -
Sind Sie als Zeuge vorgeladen und wünschen anwaltlichen Beistand?
Vorladung, Aussageverhalten und Akteneinsicht

Für Strafverteidiger ist zunächst die Akteneinsicht als Mittel der richtigen Verteidigungsstrategie relevant. Ich prüfe den Tatvorwurf, beantrage Akteneinsicht und entwickle auf dieser Grundlage eine sachgerechte Verteidigungsstrategie.
Auch bei Vertretung des Opfers/Geschädigten ist die Akteneinsicht der erste Schritt für eine erfolgreiche Durchsetzung der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. In den Strafakten befinden sich sämtliche die Strafsache betreffenden Unterlagen – von der Strafanzeige bis hin zu Zeugenaussagen oder Auskünften.
Um zu wissen, welche Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung bestehen, sollte dringend ein Anwalt mit Schwerpunkt auf Strafrecht aufgesucht werden; eine vorherige Einlassung oder gar Aussage sollte aus taktischen Gründen vermieden werden. Das Recht, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern, steht Ihnen nach § 136 StPO gesetzlich zu. Ebenso haben Sie das Recht zur Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt. Da dieses Recht besteht, erwächst durch die Weigerung, sich zu den Vorwürfen zu äußern, auch kein Nachteil für Sie.
Ermittlungsbehörden für die Verfolgung von Straftaten sind in Deutschland die Polizei sowie die Staatsanwaltschaften. Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf von einer dieser Behörden konfrontiert ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Im Strafrecht können bereits die ersten Schritte entscheidend sein.
Hausdurchsuchung, Strafbefehl und Pflichtverteidigung
Im Falle eines Strafbefehls prüfe ich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertrete im weiteren Verfahren. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, unterstütze ich außerdem im Bereich der Pflichtverteidigung.
Frühes Handeln im Strafrecht ist elementar
Unüberlegte Einlassungen gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden können die Verteidigung erheblich erschweren. Deshalb ist eine frühzeitige Abstimmung über das Aussageverhalten geboten, wobei ich Sie als erfahrener Strafverteidiger aus Rostock unterstütze.