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Erbrecht

Im Erbrecht entstehen Konflikte häufig dann, wenn der Nachlass unklar geregelt ist oder mehrere Beteiligte unterschiedliche Vorstellungen über die Verteilung des Nachlasses haben.

Durch meine Beratung und Vertretung bei Fragen rund um Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein und Nachlassauseinandersetzung können erbrechtliche Anliegen in Bentwisch, Rostock und der Umgebung bestmöglich geklärt werden.

Umsichtige Beratung und Vertretung im Erbrecht

Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben nämlich fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Als erfahrener Anwalt im Rostocker Raum gehe ich mit Ausnahme­situationen im Erbrecht souverän und einfühlsam um. Dabei behalte ich Ihre Interessen stets im Blick und setze diese – ob gerichtlich oder außergerichtlich – bestmöglich um.

Mein Leistungsportfolio als Anwalt für Erbrecht umfasst u. a. alle Angelegenheiten, die mit Ihrem Testament in Verbindung stehen. Ob Sie also Ihr Testament entwerfen oder einfach nur sicherstellen wollen, dass es im Erbfall auch die Wirkungen entfaltet, die Sie vorgesehen und sich gewünscht haben: Ich stehe Ihnen zur Seite.
Des Weiteren unterstütze ich Unternehmen bei der Nachfolgeplanung und bin der richtige Ansprechpartner bei der Prüfung sowie Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge. An dieser Stelle ein Auszug meiner Leistungen im Erbrecht:
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    Testamentsgestaltung (inkl. Berliner Testament)
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    Vermächtnisse
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    Gesetzliche Erbfolge
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    Pflichtteil oder Entzug desselben
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    Testaments­vollstreckung
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    Enterbung
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    Amtliche Verwahrung des Testaments
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    Vor- und Nacherbschaft

Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche

Ein Erblasser kann die eigenen Kinder nur im Ausnahmefall vom Erbe ausschließen, da diese den Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe haben. Um die Höhe des Pflichtteils wird oft gestritten.

Ich prüfe, ob Pflichtteilsansprüche bestehen, in welcher Höhe sie geltend gemacht werden können und wie sie durchgesetzt oder abgewehrt werden können. In weiteren Fällen helfe ich bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche.

Im Pflichtteilsrecht kommt es auf die sorgfältige Prüfung der familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage an. Dieser widme ich mich mit dem gebotenen Auge fürs Detail. Ich arbeite die Ansprüche heraus und vertrete Sie mit bestem Wissen und Gewissen.

Testament, Erbschein und Nachlassregelung

Ein Erblasser kann die eigenen Kinder nur im Ausnahmefall vom Erbe ausschließen, da diese den Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe haben. Um die Höhe des Pflichtteils wird oft gestritten. Ich prüfe, ob Pflichtteilsansprüche bestehen, in welcher Höhe sie geltend gemacht werden können und wie sie durchgesetzt oder abgewehrt werden können. In weiteren Fällen helfe ich bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche.

Im Pflichtteilsrecht kommt es auf die sorgfältige Prüfung der familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage an. Dieser widme ich mich mit dem gebotenen Auge fürs Detail. Ich arbeite die Ansprüche heraus und vertrete Sie mit bestem Wissen und Gewissen.

Testament, Erbschein und Nachlassregelung Als Anwalt für Erbrecht in Rostock und der Umgebung ergründe ich, ob ein Testament wirksam ist, welche Rechtsfolgen sich aus diesem ergeben und welche Schritte gegenüber dem Nachlassgericht erforderlich sind. Ebenso unterstütze ich bei Fragen zum Erbschein, zur rechtlichen Ordnung des Nachlasses und zur vorsorgenden Gestaltung via Testament oder sonstige Nachfolgeregelungen.
Auch das Aufsetzen von Testamenten gehört meinem Leistungsangebot an. Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber nicht für Laien gemacht. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen:
Ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Ich beuge diesem Szenario in Ihrem Interesse vor. Mein Rechtsrat garantiert ein korrektes und rechtlich einwandfreies Testament. Wenn Sie Ihren Nachlass mithilfe meiner Kanzlei ordnen, können Sie sicher sein, dass Ihre Erben Ihren letzten Willen respektieren. Nehmen Sie bei Fragen oder Interesse gern für eine unverbindliche Ersteinschätzung Kontakt zu mir auf!
Als erfahrener Anwalt für Erbrecht in Rostock und umzu umfasst mein Leistungsangebot außerdem die Anfertigung des Berliner Testaments. Dieses eignet sich vor allem für Eheleute, da es das Ziel verfolgt, den Hinterbliebenen zum Alleinerben zu machen. Dabei wird der Anspruch der Kinder auf den Pflichtteil begrenzt.

Oft lässt sich durch das Berliner Testament die Zerschlagung von Vermögen oder der Verkauf von Immobilien verhindern. Doch Vorsicht: In Patchwork-Familien kann das Berliner Testament zum unfreiwilligen Ausschluss der eigenen Kinder vom Erbe führen! Gern berate ich Sie umfassend zum Berliner Testament und ordne ein, ob dieses in Ihrem Fall eine sinnvolle Form der Nachlassregelung darstellt.

Erbengemeinschaft und Nachlass­auseinandersetzung

Leider ist die Durchsetzung des Erbanspruches häufig mit Problemen und Streitigkeiten belastet. Die dann auftretenden Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft haben wirtschaftlichen sowie emotionalen Einfluss.

Ich unterstütze Sie dabei, diese Probleme einer Lösung zuzuführen und die damit in Verbindung stehenden Schwierigkeiten in Ihrem Interesse abzuwickeln. Ob bei der rechtlichen Einordnung, bei Verhandlungen zwischen Miterben und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Rahmen der Nachlassauseinandersetzung:
Bei mir sind Sie an der richtigen Adresse.
Der rechtliche Bereich der Nachlassauseinander­setzung ist zu umfangreich, um an dieser Stelle sämtliche Aspekte aufzulisten. Auszugsweise seien daher die folgenden Beispiele erwähnt, in denen ich meine Leistungen als Anwalt für Erbrecht in Rostock und umzu in Ihren Dienst stelle:
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    Erbengemeinschaft
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    Erbschein oder Anfechtung des Erbscheins
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    Testamentsvollstreckung
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    Testierfähigkeit

Jetzt erbrechtlich beraten lassen!

Wenn Sie mit mir als Anwalt für Erbrecht in Bentwisch oder Rostock zusammenarbeiten, prüfe ich Ihre Angelegenheit sorgfältig und entwickle eine rechtlich tragfähige Vorgehensweise. Dabei greife ich auf mein Wissen sowie meine Erfahrung aus über 20 Jahren beruflicher Tätigkeit als Anwalt zurück.

Anwalt für Erbrecht in Bentwisch und Rostock:
Häufig gestellte Fragen

Unterstütze ich bei Pflichtteilsansprüchen?
Ja, denn ich prüfe und vertrete sowohl die Geltendmachung als auch die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Berate ich auch zur Testamentsgestaltung?
Als Anwalt für Erbrecht in Bentwisch und Rostock unterstütze ich Sie bei der Prüfung bestehender Testamente ebenso wie bei anderen vorsorgenden erbrechtlichen Regelungen.
Vertrete ich bei Streit in der Erbengemeinschaft?
Ja, ich berate und vertrete auch bei Konflikten zwischen Miterben und bei der Nachlassauseinandersetzung.