Verkehrsrecht
Anwalt für Verkehrsrecht in Bentwisch und Rostock
Zögern Sie bei verkehrsrechtlichen Problemen nicht, einen Anwalt einzuschalten! Mit meinen mehr als 20 Jahren Erfahrung als Anwalt für Verkehrsrecht in Bentwisch und Rostock unterstütze ich Sie u. a. bei der Regulierung, beim Schmerzensgeld und bei Führerscheinfragen.
Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall oder bei sonstigen Problemen im Straßenverkehr ist eine zügige rechtliche Prüfung empfehlenswert. Deswegen vertrete ich Mandanten im Verkehrsrecht in Bentwisch und Rostock umfassend. Dies schließt u. a. die Beratung und Vertretung in den folgenden Fällen ein:
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Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) -
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) -
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) -
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) -
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) -
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) -
Nötigung (§ 240 StGB) -
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) -
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) -
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) -
Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) -
Fahrverbot -
Entzug der Fahrerlaubnis -
Rotlichtverstoß -
Geschwindigkeitsüberschreitungen (Erfassung durch einen Blitzer) -
Abstandsmessung -
Telefonieren im Auto -
Geldbuße
Ob bei der Unfallregulierung, beim Schadensersatz, bei Schmerzensgeld, im Falle eines Führerscheinentzugs, bei der MPU und bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten mit Versicherern: Die Rechtsanwaltskanzlei Büschel ist Ihr Ansprechpartner!
Verkehrsunfall und Unfallregulierung
Als Anwalt für Verkehrsrecht im Raum Rostock prüfe ich Haftungsfragen und sichere Ansprüche auf Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung sowie weitere unfallbedingte Positionen. Mein Ziel ist, ganz in Ihrem Interesse, eine vollständige und zügige Regulierung des Schadens.
Für die Momente direkt nach dem Unfall bitte ich Sie, auf folgende Aspekte zu achten, um die Absicherung der Unfallstelle und die Minimierung negativer Konsequenzen einzuleiten:
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Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck ab. Rufen Sie zudem sofort die Polizei und – sofern notwendig – auch den Rettungsdienst. -
Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich nicht von dem Unfallgegner beeinflussen und geben Sie keine spontanen Schuldgeständnisse o. Ä. ab! -
Achten Sie darauf, dass die Positionen der Fahrzeuge vor Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Die Endstellung der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Unfall ist nämlich für ein etwaiges Sachverständigengutachten von Bedeutung. -
Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, insbesondere von der Endstellung der Fahrzeuge. -
Lassen Sie sich das Protokoll der Polizei zeigen und korrigieren Sie Unstimmigkeiten sowie falsche Angaben. -
Notieren Sie sich den Namen und die Anschrift des Fahrers (Angaben gemäß Führerschein), des Fahrzeughalters (Angaben gemäß Fahrzeugschein) und anwesender Zeugen. -
Schreiben Sie sich das Kennzeichen des anderen Fahrzeuges auf und fragen Sie den Gegner nach seiner Versicherungsgesellschaft und -nummer.

Melden Sie sich umgehend bei mir, Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht in Bentwisch bei Rostock! Ich wickele Ihren Schaden schnell und kompetent mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie brauchen sich dann um nichts mehr zu kümmern.
Füllen Sie bitte den von mir im Formularbereich bereitgestellten Verkehrsunfall-Fragebogen aus und überreichen Sie mir diesen zusammen mit den übrigen Unterlagen, die Sie an der Unfallstelle angefertigt oder erhalten haben (z. B. Fotos).
Weitere Informationen erhalten Sie im Formularbereich, wo ich Ihnen den Unfallbericht zur Verfügung stelle. Diesen können Sie sich ausdrucken und zukünftig immer im Auto mitführen.
Füllen Sie bitte den von mir im Formularbereich bereitgestellten Verkehrsunfall-Fragebogen aus und überreichen Sie mir diesen zusammen mit den übrigen Unterlagen, die Sie an der Unfallstelle angefertigt oder erhalten haben (z. B. Fotos).
Weitere Informationen erhalten Sie im Formularbereich, wo ich Ihnen den Unfallbericht zur Verfügung stelle. Diesen können Sie sich ausdrucken und zukünftig immer im Auto mitführen.
Schadensersatz, Schmerzensgeld und Versicherung
Wenn die gegnerische Versicherung die Regulierung verzögert, kürzt oder ablehnt, vertrete ich die Ansprüche meiner Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dies betrifft vor allem Schmerzensgeldansprüche,
Führerschein, MPU und verkehrsrechtliche Folgen
Darüber hinaus berate ich bei Problemen rund um den Führerschein, etwa bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis, bei Punkten oder im Zusammenhang mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts und bei verkehrsbezogenen Vorwürfen ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sinnvoll, wofür ich Ihnen gern zur Verfügung stehe.