Sozialrecht
Anwalt für Sozialrecht in Bentwisch und Rostock
Ich prüfe sozialrechtliche Bescheide und Leistungsablehnungen.
Daraufhin unterstütze ich Sie beim Widerspruch und beim Verfahren gegen den Leistungsträger. Nutzen Sie meine Hilfe als fachlich bewanderter Anwalt für Sozialrecht in Bentwisch und Rostock, um Ihr Recht durchzusetzen!
Beratung und Vertretung im Sozialrecht
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Prüfung von Bescheiden und Vorbereitung von Widerspruchsverfahren gem. §§ 83 ff. SGG -
Feststellung und Überprüfung des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen -
Beantragung und Verteidigung von Pflegegraden (einschließlich des Widerspruchs gegen fehlerhafte Pflegegutachten) -
Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Jobcenter (Bürgergeld, SGB II), z. B. bei Leistungskürzungen oder Rückforderungen -
Durchsetzung von Ansprüchen auf Krankengeld und sonstige Leistungen der Krankenkasse -
Vertretung bei Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten -
Beratung zu Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII -
Unterstützung bei Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I und Vertretung gegenüber der Agentur für Arbeit -
Vertretung im Klageverfahren vor dem Sozialgericht, einschließlich Anträgen auf einstweilige Anordnung
Schwerbehinderung, GdB und Widerspruch
Ein essenzieller Bestandteil meiner Leistungen als Anwalt für Sozialrecht besteht in der Prüfung des Grades der Behinderung. Ich prüfe Bescheide zum GdB, bereite den Widerspruch vor und vertrete im Verfahren vor der Behörde oder dem Sozialgericht.
Da die Anerkennung eines GdB oder bestimmter Merkzeichen erhebliche Auswirkungen auf Steuervorteile, Kündigungsschutz und weitere Nachteilsausgleiche haben kann, arbeite ich als Anwalt für Sozialrecht in Bentwisch bei Rostock die medizinischen Unterlagen sorgfältig auf und weise die tatsächlichen Einschränkungen gegenüber dem Versorgungsamt nach, um Ihre Erfolgsaussichten zu optimieren.
Jobcenter, Krankenkasse und Pflegegrad
Wird ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt oder ein Höherstufungsantrag abgelehnt, so prüfe ich das zugrundeliegende Gutachten und begleite Sie als Anwalt für Sozialrecht in Bentwisch bei Rostock durch das Widerspruchsverfahren. In all diesen Bereichen achte ich auf eine präzise rechtliche und tatsächliche Darstellung Ihres Falls.
Bescheide prüfen und Ansprüche durchsetzen
Ich prüfe Bescheide sorgfältig, arbeite die entscheidenden medizinischen und rechtlichen Gesichtspunkte heraus und verfolge das Ziel, berechtigte Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Dabei behalte ich die geltenden Fristen im Blick, denn für den Widerspruch gegen einen Bescheid gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe; nur im Falle einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung greift eine längere Frist von einem Jahr.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, beträgt die Klagefrist vor dem Sozialgericht ebenfalls einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Wo es erforderlich ist, vertrete ich Sie konsequent im gerichtlichen Verfahren.