Rentenrecht
Anwalt für Rentenrecht in Bentwisch und Rostock
Falls Sie einen kompetenten und erfahrenen Anwalt für Rentenrecht in Bentwisch und Rostock suchen, haben Sie diesen in mir gefunden!
Beratung und Vertretung im Rentenrecht

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Prüfung von Anträgen auf teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente und Begleitung bei der Antragstellung -
Widerspruch gegen ablehnende oder fehlerhafte Bescheide zur Erwerbsminderungsrente binnen der einmonatigen Widerspruchsfrist -
Klage vor dem Sozialgericht bei erfolglosem Widerspruchsverfahren (einschließlich Begleitung des medizinischen Sachverständigenverfahrens) -
Prüfung von Rentenbescheiden auf fehlende Beitragszeiten, Zahlendreher oder sonstige Berechnungsfehler -
Unterstützung bei der Kontenklärung und Aufarbeitung des Versicherungsverlaufs -
Beratung zur Rente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a SGB VI) und zu den Voraussetzungen des abschlagsfreien Renteneintritts -
Beratung zu Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente und Altersrente -
Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung -
Beratung zur Hinterbliebenenrente (Witwen- bzw. Witwerrente) und deren Voraussetzungen -
Allgemeine Beratung zu Altersrente, Regelaltersgrenze und Rentenbeginn
Erwerbsminderungsrente und Rentenantrag
Allgemeine Informationen zur Erwerbsminderungsrente
Entscheidend und damit das Hauptproblem ist, dass es keinen wie auch immer gearteten Berufsschutz gibt – will meinen: Die Ausbildung oder der zuletzt ausgeübte Beruf spielt keine Rolle. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob man auf dem Arbeitsmarkt mit den vorhandenen Leistungseinschränkungen überhaupt noch einen Job finden würde. Es kommt vielmehr darauf an, ob man zumindest leichte Tätigkeiten (mit Einschränkungen) verrichten kann.
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Häufig wird die Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung abgelehnt. -
Gegen den Ablehnungsbescheid empfiehlt sich grundsätzlich ein Widerspruch, der binnen eines Monats eingelegt werden muss. -
Die meisten Widersprüche haben aber nach meiner Erfahrung als Anwalt für Rentenrecht in Rostock keinen Erfolg. -
Bei erfolglosem Widerspruch muss eine Klage beim Sozialgericht eingelegt werden.
Allgemeine Informationen zum Rentenantrag
Die Erwerbsminderungsrente sollte beantragt werden, sobald es Hinweise auf gesundheitliche Leistungseinschränkungen gibt. Hier empfiehlt sich ein vertrauensvolles Gespräch mit dem behandelnden Arzt, der meist in der Lage ist, einzuschätzen, inwieweit die diagnostizierte Erkrankung zu einer zumindest teilweisen Erwerbsminderung führt.
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Personalausweis -
Geburtsurkunde -
Aktuelle Meldebestätigung -
Krankenkassen-Chipkarte -
Bankverbindungsdaten -
Schwerbehindertenausweis -
Persönliche Steueridentifikationsnummer -
Letzte Verdienstbescheinigung -
• Letzte Rentenauskunft
Allgemeine Informationen zur Rente bei Schwerbehinderung
Unter Umständen können Sie früher, d. h. mit Vollendung des 63. Lebensjahres, ohne Abschläge in Rente gehen. Die Möglichkeit besteht bei Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a Sozialgesetzbuch VI).
Wichtig: Die Schwerbehinderung muss vom zuständigen Versorgungsamt anerkannt sein! Es reicht demnach nicht aus, wenn Sie zwar schwerbehindert sind, aber dies durch das Versorgungsamt nicht wirksam festgestellt worden ist.
Bei Stellung des Rentenantrags müssen Sie einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt zumindest beantragt haben. Sie gelten als schwerbehindert, wenn Sie einen GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 erreichen. Tipp: Überlegen Sie, einen Antrag auf den Behindertenausweis zu stellen, denn möglicherweise schätzen Sie Ihren Gesundheitszustand als gar nicht schlimm ein, obwohl Sie schon längst einen GdB besitzen. Sie können durch die Antragstellung auf einen Schwerbehindertenausweis nichts verlieren, sondern nur gewinnen. Wenn Sie keinen Ausweis erteilt bekommen, ändert sich für Sie nichts.
Achtung: Wenn Sie trotz Altersrente wegen Schwerbehinderung arbeiten, sollten Sie unbedingt die Hinzuverdienstgrenze beachten! Wo die Grenze für Sie liegt, können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
Rentenbescheid, Widerspruch und Klage
Auch bei fehlerhaften Rentenbescheiden oder sonstigen anfechtbaren Entscheidungen der Rentenversicherung bin ich der richtige Ansprechpartner, um eine sorgfältige Prüfung durchzuführen und ggfs. Ihr Recht durchzusetzen.